Grundsatzbeschluss zu Sobon – Zweifel bleiben bestehen

Seit 1994 gilt in München die Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung, die immer dann Anwendung findet, wenn Bauland neu ausgewiesen wird oder geringer bewertete Grundstücke in höherwertige umgewandelt werden.

Kernstück dieser Regelung ist, sehr vereinfacht dargestellt, dass derjenige, der durch diese Umwandlung großen Nutzen hat, einen Teil seines Gewinns für soziale Projekte der Stadt zur Verfügung stellen muss. In den seither vergangenen 27 Jahren haben sich immer mehr Gemeinden diesem Prinzip angeschlossen und entsprechende Richtlinien erlassen.

Auch die Hohenbrunner SPD setzt sich seit vielen Jahren für den Erlass einer Sobon - Richtlinie ein, sehen wir doch darin ein Instrument, mit dessen Hilfe auch in Hohenbrunn bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Wie solche Richtlinien aussehen können, zeigen mit Hohenbrunn vergleichbare Gemeinden wie Putzbrunn (seit 2016), Taufkirchen/Vils (seit 2019) oder als generellen Vorschlag der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ebenfalls seit 2019.

In der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2021 kam nun der Hohenbrunner Entwurf zur Abstimmung. Dieser Entwurf wurde den Fraktionen fristgerecht zugeleitet, löste aber bei der SPD Unzufriedenheit aus, waren doch darin, außer der Aussage, dass ein Drittel der Wohnfläche sozialgerecht genutzt werden muss, nur Allgemeinplätze enthalten. Diese sog. „Verfahrensgrundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung in Hohenbrunn“ geben vage einen Rahmen vor, in dem sich dann später die Verhandlungen über die städtebaulichen Verträge zwischen Gemeinde und Bauwerbern bewegen müssen. Das große Manko dieser Verwaltungsvorlage liegt darin, dass der für Hohenbrunn erzielbare Nutzen eben nicht für alle klar ersichtlich von vorne herein festgelegt ist, sondern dem Verhandlungsgeschick im jeweiligen Einzelfall überlassen bleibt.

Da wir das Wohlergehen und den finanziellen Erfolg für unsere Gemeinde aber nicht dem Zufall oder der Tagesform überlassen wollten, beantragte unsere Fraktion die Abstimmung über folgende, die Richtlinie präzisierende Punkte:

  1. Es sollte genau festgelegt werden, wann diese Verfahrensgrundsätze überhaupt zur Anwendung kommen sollen.

  2. Es sollte klar festgelegt werden, dass der Planungsbegünstigte Flächen für die im Planungsgebiet vorgesehenen Erschließungsanlagen (Grün- und Verkehrsflächen, Immissionsschutzanlagen, Spielplätze etc), Flächen für Gemeindebedarfseinrichtungen und Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich (im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit) unentgeltlich und kostenfrei an die Gemeinde Hohenbrunn abtreten muss.

  3. Werden durch das Vorhaben soziale Infrastrukturmaßnahmen im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 12 Nr. 3 BauGB als Voraussetzung oder Folge des Vorhabens erforderlich, fordern wir, dass sich der Vorhabenträger zur Tragung der ursächlichen Kosten (z. B. für Kinderbetreuungs-einrichtungen, Schulplätze etc.) verpflichten muss.

  4. Abschließend forderten wir, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass dem Grundsatz der Angemessenheit Rechnung getragen wird, wenn dem Planungsbegünstigten mindestens 40% des planungsbedingten Wertzuwachses der Grundstücke als Investitionsanreiz zur Deckung seiner individuellen Kosten unter Berücksichtigung eines angemessenen Anreizes für Wagnis und Gewinn verbleiben.

Der anwesende Rechtsanwalt Sommer, der die Gemeinde in Sobon-Fragen rechtlich berät, ließ keine unserer Einwände gelten; entweder meinte er, dass diese Zusätze rechtlich nicht vertretbar seien oder, dass wir damit in unseren Verhandlungsmöglichkeiten eingeschränkt wären. Sommer war sehr genervt von unseren Ausführungen und auf meinen Hinweis, dass sich diese Ergänzungen in anderen Gemeinden bewährt hätten, meinte er, dass dies deshalb noch lange nicht rechtssicher wäre. Diese seine Position verwundert uns doch sehr, haben wir doch unsere Formulierungen den rechtlich geprüften Richtlinien anderer Gemeinden, natürlich mit deren Einverständnis, entnommen. Wenig professionell erscheint mir auch die Tatsche, dass Herr Sommer mit zunehmender Zahl von Fragen immer ungeduldiger und genervter wurde und sich zum Schluss sogar zur Bezeichnung „Folterinstrument“ für Sobon hat hinreißen lassen.

Leider folgten die anderen Fraktionen aus welchen Gründen auch immer in der Abstimmung unserer Auffassung nicht und so wurden die Verfahrensgrundsätze entsprechend der Verwaltungsvorlage beschlossen. Ich denke, dass der Hohenbrunner Gemeinderat damit eine Chance vergeben hat, das beste Ergebnis für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.

Unser Erfolg liegt darin, dass nach vielen Jahren jetzt auch Hohenbrunn überhaupt eine Sobon-Richtlinie bekommen hat.

Regina Wenzel