Bürgerbegehren – Ratsbegehren

In der Gemeinderatssitzung am 12.03.19 wurde die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Tiefgarage Supermarkt“ entschieden.

Nachdem die Rechtsabteilung des Landratsamtes grundsätzlich die Zulässigkeit der Fragestellung bejaht hatte, wollten wir uns dem Bürgerentscheid nicht verschließen und stimmten dafür.

Trotzdem halten wir nach wie vor die Fragestellung (Bau einer größtmöglichen Tiefgarage) nicht für eindeutig und unterstützten daher auch den Vorschlag der Verwaltung, den Bürgerentscheid durch ein Ratsbegehren zu ergänzen. Im Ratsbegehren werden die Bürger gefragt: “Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 86 „Putzbrunner Straße“ in Form der aktuellen Fassung vom 10.07.2018, welche für die nördliche Hälfte der Fläche Nr.130 der Gemarkung Hohenbrunn einen Supermarkt mit ca.1.400 qm Verkaufsfläche, ein Ärztehaus mit Apotheke sowie einen gemeinsamen oberirdischen Parkplatz vorsieht, fortgeführt wird?“ Auch diese Fragestellung muss noch vom Landratsamt auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden.Nachdem sowohl beim Bürgerbegehren als auch beim Ratsbegehren die Frage mit ja oder nein beantwortet werden kann, braucht es zur Erzielung eines eindeutigen Ergebnisses eine Stichfrage, die in der Sitzung ebenfalls auch mit unseren Stimmen beschlossen wurde. Der Gemeinderat beschloss weiterhin, die Abstimmungen möglichst mit der Europawahl am 26. Mai 19 durchzuführen. Außerdem unterstützten wir auch ein gemeinsames Treffen aller Beteiligten, das unter Umständen auch dazu führen könnte, dass das Bürgerbegehren zurückgezogen wird. Wir haben uns bereits dafür ausgesprochen, dass Supermarkt, Wohnbebauung, Ärztehaus und Verkehrskreisel baldmöglichst realisiert werden und werben daher dafür, beim Ratsbegehren mit Ja zu stimmen.